Bist Du auch schon einmal an einer teuren Arztrechnung verzweifelt und wusstest nicht, ob sie gerechtfertigt war? Die Unsicherheit, ob Du möglicherweise zu viel bezahlst, kann frustrierend sein. Aber keine Sorge – wir helfen Dir, den Durchblick zu bekommen!
In diesem Artikel erfährst Du:
Die Grundlagen der GOÄ einfach erklärt
Wie Du unnötige Kosten vermeidest
Welche Rechte Du als Patient hast
Hol Dir das Insiderwissen, das Du brauchst, um Deine Arztrechnung zu überprüfen und sicherzustellen, dass Du nie wieder zu viel bezahlst.
Diese Begriffe solltest Du kennen:
Gebührenziffer: Eine spezifische Nummer, die eine medizinische Leistung beschreibt.
Regelhöchstsatz: Der maximale Faktor, der ohne Begründung angewendet werden kann.
Faktor: Der Multiplikator, der den Aufwand und die Schwierigkeit einer Leistung widerspiegelt.
Was ist die Gebührenordnung für Ärzte?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein komplexes Regelwerk, das die Vergütung ärztlicher Leistungen für Privatpatienten festlegt. Sie umfasst rund 3.000 Gebührenziffern, die unterschiedliche medizinische Leistungen beschreiben und deren Abrechnung ermöglichen. Jede Ziffer in der GOÄ hat einen festen Punktwert, der mit einem bestimmten Euro-Betrag multipliziert wird. Dieser Wert wird dann mit einem Faktor multipliziert, der die Schwierigkeit und den Aufwand der erbrachten Leistung widerspiegelt.
Abrechnung und Faktoren in der GOÄ
Die GOÄ ist in verschiedene Fachgruppen unterteilt, die spezifische Leistungen und deren Abrechnung definieren. Ein Beispiel für eine häufige Leistung ist die "Beratung auch mittels Fernsprecher" - telefonische Beratung (Gebührenziffer 1). Diese Leistung hat einen Grundwert von etwa 4,60 Euro. Der Grundwert wird mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 multipliziert, sodass sich ein Betrag von etwa 10,58 Euro ergibt.
Ärzte können innerhalb bestimmter Grenzen frei wählen, welchen Faktor sie anwenden, wobei der Regelhöchstsatz bei 2,3 liegt. Grundsätzlich haben Ärzte die Möglichkeit, Leistungen mit einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 abzurechnen. Allerdings kann der Arzt nur bis zum Faktor 2,3 frei wählen, darüber hinaus muss eine medizinische Begründung vorliegen. Diese muss nachvollziehbar und medizinisch begründet sein, damit höhere Kosten akzeptiert werden. Ist eine Behandlung besonders aufwändig oder kompliziert, kann der Arzt den höheren Faktor anwenden und muss dies entsprechend begründen.
Wichtige Ziffern der GOÄ
Die GOÄ umfasst zahlreiche Ziffern, die unterschiedliche medizinische Leistungen abbilden. Einige davon sind besonders relevant und häufig auf Abrechnungen zu finden:
Als Privatpatient solltest Du Deine Arztrechnungen stets sorgfältig überprüfen. Achte darauf, dass die abgerechneten Leistungen korrekt sind und die angewandten Faktoren nachvollziehbar begründet wurden. Hier sind einige Tipps, die Dir dabei helfen:
Nachvollziehbare Begründungen: Bei Abrechnungen über dem Faktor 2,3 sollte eine klare, medizinische Begründung vorliegen.
Vergleiche mit Vorbehandlungen: Vergleiche die aktuellen Rechnungen mit vorherigen Behandlungen, um Unstimmigkeiten zu erkennen.
Rückfragen beim Arzt: Scheue Dich nicht, bei Unklarheiten direkt beim Arzt nachzufragen.
Rechtliche Schritte: Wenn Unstimmigkeiten nicht geklärt werden können, informiere Dich über Deine Patientenrechte und ziehe ggf. rechtliche Schritte in Betracht.
Fallbeispiel: Die Abrechnung einer Ultraschalluntersuchung
Ein konkretes Beispiel zur Verdeutlichung: Eine Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse wird normalerweise mit der Ziffer 418 abgerechnet. Der einfache Satz hierfür beträgt etwa 12,24 Euro. Bei einem Faktor von 2,3 wären das rund 28,15 Euro. Sollte der Arzt einen höheren Betrag berechnen, muss eine detaillierte Begründung vorliegen. In einem Fall, den wir untersucht haben, wurde ein Betrag von 95 Euro ohne ausreichende Begründung abgerechnet. Solche Unstimmigkeiten sollten stets hinterfragt und gegebenenfalls korrigiert werden.
⇒ Das Wichtigste auf einen Blick
Die GOÄ ist ein komplexes System, das Transparenz und Verständnis seitens der Patienten erfordert. Hier die wichtigsten Erkenntnisse, über die Du Dich unbedingt informieren solltest:
Verständnis der GOÄ: Kenntnis über die Abrechnungsmodalitäten und Ziffern.
Überprüfung der Rechnungen: Sorgfältige Kontrolle und Vergleich mit früheren Behandlungen.
Klarheit bei höheren Faktoren: Forderung nach nachvollziehbaren medizinischen Begründungen bei Abrechnungen über dem Regelhöchstsatz.
Kostenfrei beraten lassen und Kostenfallen vermeiden
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